Bundespolizei stellt bei Grenzkontrollen verbotene Waffen sicher
Bundespolizei stellt bei Grenzkontrollen verbotene Waffen sicher
Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus kontrollierte am Wochenende vom 6. und 7. September an mehreren Orten in der Nordoberpfalz und stellte dabei verbotene Waffen sicher. Mehrere Personen führten Springmesser, Schlagringe oder einen Schlagstock mit sich. Die Einsatzkräfte leiteten in mehreren Fällen Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.
Kontrolle bei Rothenstadt: verbotene Messer und Schlagstock
Am Samstag erhielt die Bundespolizei Waidhaus einen telefonischen Hinweis, dass ein 20-jähriger Deutscher auf dem Asiamarkt in Cheb mehrere Waffen gekauft habe. Eine Streife der Bundespolizei Bärnau stoppte daraufhin an der Anschlussstelle Ullersricht bei Rothenstadt das Auto des Mannes mit zwei Mitfahrern und kontrollierte es. Die Beamten fanden im Fahrzeug drei verbotene Springmesser mit nach vorne austretender, beidseitig geschliffener Klinge sowie einen Schlagstock. Sie stellten die Gegenstände sicher und leiteten gegen den 20-Jährigen ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Im selben Auto kontrollierten die Beamten einen 21-jährigen slowakischen Mitfahrer und entdeckten ein Springmesser mit seitlich austretender Klinge sowie vier Schlagringe. Auch diese Waffen stellten die Bundespolizisten sicher und erstatteten Strafanzeige.
Waldsassen: Schlagring bei Grenzkontrollen
Ebenfalls am Samstag kontrollierte eine Streife im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen am ehemaligen Grenzübergang Waldsassen einen 19-jährigen Bulgaren. Der Mann trug einen Schlagring in seiner Hosentasche. Die Beamten stellten den Schlagring sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen ihn ein.
Autobahn A6 bei Waidhaus: weiteres Springmesser
Am Sonntag überprüften die Bundespolizisten auf der Autobahn A6 bei Waidhaus einen 34-jährigen moldauischen Staatsangehörigen. Bei der Kontrolle fanden sie in seinem Rucksack ein verbotenes Springmesser. Die Beamten stellten das Messer sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.






