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Bundespolizei Waidhaus beschlagnahmt verbotenes Faustmesser

Waidhaus. Fahnder der Waidhauser Bundespolizei beschlagnahmten am 19. August 2025 ein Faustmesser bei einem Ukrainer, der keine entsprechende Erlaubnis vorweisen konnte. Das Verbotene Messer wurde an der Kontrollstelle Autobahn A6 gefunden und führte zu einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Waidhaus. Fahnder der Waidhauser Bundespolizei beschlagnahmten am 19. August 2025 ein Faustmesser bei einem Ukrainer, der keine entsprechende Erlaubnis vorweisen konnte. Das Verbotene Messer wurde an der Kontrollstelle Autobahn A6 gefunden und führte zu einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Das Faustmesser ist laut Waffengesetz verboten. Foto: Bundespolizei

Bundespolizei Waidhaus beschlagnahmt verbotenes Faustmesser

In einer Routinekontrolle an der Kontrollstelle der Autobahn A6 hat die Bundespolizei Waidhaus eine ungewöhnliche Entdeckung gemacht. Am Dienstag fanden Fahnder in einem Auto ein sogenanntes Faustmesser. Diese Art von Waffe sehen selbst erfahrene Bundespolizisten nicht jeden Tag. Das Messer lag griffbereit in einem Ablagefach auf der Fahrerseite, was die Situation besonders brisant machte.

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Der 39-jährige Fahrer des Wagens konnte für das Mitführen der Waffe keine jagdrechtliche Erlaubnis vorlegen. Auch ist er nicht in einem Leder- oder pelzverarbeitenden Gewerbe tätig, was eine fachliche Nutzung des Messers rechtfertigen könnte. Somit blieb den Beamten keine andere Wahl, als das Faustmesser zu beschlagnahmen und den Mann wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz anzuzeigen.