Bundespolizei Waidhaus vollstreckt bei Grenzkontrollen fünf Haftbefehle
Bundespolizei Waidhaus vollstreckt bei Grenzkontrollen fünf Haftbefehle
Am Freitag ging den Beamten ein dicker Fisch ins Netz. Die Justizbehörden suchten den 41-jährigen Verkehrssünder gleich mit zwei Haftbefehlen. Das Amtsgericht Mühlhausen verurteilte ihn im Januar 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro zuzüglich 1.500 Euro Verfahrenskosten, die der Mann bis heute nicht bezahlt hat. Außerdem verurteilte ihn das Amtsgericht Schwabach im Dezember 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Nun kontrollierten ihn Bundespolizisten bei der Einreise auf der A6 bei Waidhaus und ließen die Handschellen klicken. Die Beamten lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.
Auch für einen 18-Jährigen endete die Reise nach Deutschland im Gefängnis. Bei der Kontrolle stellten die Bundespolizisten ein Fahndungsersuchen des Amtsgerichts Regensburg fest. Wegen des dringenden Tatverdachts des Diebstahls in zehn Fällen erließ ein Ermittlungsrichter Haftbefehl. Die Beamten lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein. Dort wartet er nun auf einen Termin beim Ermittlungsrichter.
Justizschulden bezahlt – Weiterreise erlaubt
Drei weitere Männer konnten am Wochenende ihre Justizschulden begleichen und ihre Reise fortsetzen. Ein 26-Jähriger beglich seine offene Geldstrafe wegen Fälschung beweiserheblicher Daten und entging damit der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe. 1.200 Euro legte ein 31-Jähriger auf den Tisch. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte das Amtsgericht Hameln den Verkehrssünder zu einer Geldstrafe. Weitere 1.000 Euro Strafe zahlte ein 23-Jähriger. Wegen Diebstahls in zwei Fällen hatte das Amtsgericht Alsfeld dem Rumänen die Geldstrafe erlassen, die er bis dahin nicht bezahlt hatte. Auch er konnte seine Reise fortsetzen.




