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Polizei stellt 35.000 Euro Diebesgut bei Sulzbach-Rosenberg sicher

Sulzbach-Rosenberg. Nach Verfolgung auf der B85 stoppte die Polizei am 17. Januar 2025 gegen 0.30 einen Kleintransporter mit Beute von etwa 35.000 Euro. Zwei Männer sitzen in U-Haft.

Sulzbach-Rosenberg. Nach Verfolgung auf der B85 stoppte die Polizei am 17. Januar 2025 gegen 0.30 einen Kleintransporter mit Beute von etwa 35.000 Euro. Zwei Männer sitzen in U-Haft.
Foto: Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg

Polizei stellt 35.000 Euro Diebesgut bei Sulzbach-Rosenberg sicher

Am Freitag, 17. Januar gegen 0.30 Uhr, sollte ein Kleintransporter mit rumänischer Zulassung auf der B85 einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Der Fahrer ignorierte zunächst die Haltesignale des Polizeifahrzeugs und setzte seine Fahrt in Richtung Amberg fort. Nach einem Überholmanöver des Streifenwagens wurde der Mercedes Sprinter an der Abfahrt Karmensölden zum Anhalten gezwungen.

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Auf der Ladefläche: hochwertige Baumaschinen

Im Fahrzeug befanden sich zwei Männer im Alter von 27 und 21 Jahren. Der Grund für die versuchte Flucht fand sich auf der Ladefläche des Fahrzeugs. Dort lagen mehrere hochwertige Baumaschinen, die offensichtlich von ortsansässigen Firmen stammten. Nach Hinzuziehung weiterer Streifenwagen wurde die nahegelegene Brückenbaustelle auf der B85 im Gemeindegebiet Illschwang überprüft. Dort fanden die Beamten drei aufgebrochene Baucontainer. Weitere Überprüfungen von nahegelegenen Baustellen ergaben noch einen aufgebrochenen Baucontainer in der Blumenaustraße in Sulzbach-Rosenberg.

Beute im Wert von 35.000 Euro – Haftbefehle erlassen

Verantwortliche der betroffenen Firmen konnten die Baumaschinen, darunter ein sehr hochpreisiges Nivelliergerät, im Gesamtwert von etwa 35.000 Euro zweifelsfrei den betroffenen Baustellen und Firmen zuordnen.

Die beiden Männer wurden vorläufig festgenommen und noch am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Gegen beide Tatverdächtige ergingen Haftbefehle, sodass sie bis zum Prozessbeginn in Untersuchungshaft verbleiben. Ihnen wird vorgeworfen, in zwei Fällen besonders schweren Diebstahl begangen zu haben. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.