Kontrollen: Untersuchungshaft und Freiheit
Kontrollen: Untersuchungshaft und Freiheit
Der Mann (50) war über die Autobahn D5 / A6 nach Deutschland in einem Fahrzeug mit moldauischer Zulassung eingereist und am Parkplatz Ulrichsberg Nord von Bundespolizisten kontrolliert worden. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Trier den Mann mit Haftbefehl suchte. Weil er des Diebstahls und Computerbetrugs bezichtigt wird, soll er in Untersuchungshaft wandern. Die Beamten verhafteten ihn und führten ihn dem Haftrichter beim Amtsgericht Trier vor.
Ein weiterer Mann (48) verließ hingegen die Kontrollstelle als freier Mann. Er saß in einem Auto mit serbischer Zulassung. Auch seine Personalien ließen den Fahndungscomputer blinken. Wegen Diebstahls war er zu knapp 500 Euro Strafe verurteilt worden, hatte die fällige Summe aber nie bezahlt. Der Verurteilte zückte noch am Parkplatz seine Geldbörse und beglich seine Schulden. Der Haftbefehl wurde gelöscht und der Mann durfte weiterfahren.






