Das ist bei Johannisfeuern zu beachten - Hinweise des Landratsamtes
Neustadt/WN. Das Landratsamt gibt Hinweise für die anstehenden Johannisfeuer: Nur unbehandeltes Holz verwenden, Feuer beaufsichtigen und Behörden informieren.
Das ist bei Johannisfeuern zu beachten - Hinweise des Landratsamtes
Anlässlich der demnächst wieder zahlreich veranstalteten Johannisfeuer weist das Landratsamt Neustadt/WN auf Folgendes hin:
- Im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes darf als Brennmaterial nur naturbelassenes Holz oder Strauchschnitt verwendet werden. Unzulässig sind behandelte Hölzer (lackiert, gebeizt, beschichtet, verleimt, imprägniert oder ähnliches), Spanplatten, Holz mit anhafteten Baustoffresten (Dachpappe, Dämmstoffe, Bodenbeläge, Folien, Leder, Schaumstoffe o. ä.) sowie sämtliche sonstige Abfälle, insbesondere Altreifen, Kunststoffe aller Art, Treibstoffe oder Altöle. Bei Verbrennung solcher Materialien kommt es zur Belastung von Luft, Boden und Wasser, nicht zuletzt kann eine Gesundheitsschädigung der Besucher auftreten.
- Wenn der Brennstoffhaufen bereits längere Zeit aufgeschichtet war, muss das Material frühestens zwei Tage vor dem Abbrand nochmals umgeschichtet werden, um Kleintieren die Flucht zu ermöglichen. Es wird grundsätzlich aus Artenschutzgründen empfohlen, den Brennmaterialhaufen nicht bereits mehrere Wochen, sondern nur wenige Tage vor dem Entzünden aufzuschichten. Um Schäden an Gehölzen (auch durch Hitze- oder Rauchentwicklung) zu vermeiden, ist ein ausreichender Abstand einzuhalten.
- Die Reste des Brandes und sonstige Hinterlassenschaften des Festes (ggf. Nägel, Glasscherben, etc.) müssen ebenfalls wieder entfernt werden.
- Darüber hinaus sind folgende allgemeine Hinweise zu beachten: Das Abbrennen des Feuers ist vorher bei der Gemeinde anzuzeigen. Zusätzlich sollten die örtlich zuständige Polizeidienststelle, die örtlich zuständige Feuerwehr, sowie auch die Integrierte Leitstelle (ILS) Nordoberpfalz in Weiden (Tel. 0961/38833-399) telefonisch informiert werden.
- Um keine Brandgefahren für die Umgebung entstehen zu lassen, müssen die Johannisfeuer unbedingt beaufsichtigt werden. Erst wenn das Feuer und die Glut vollständig erloschen sind, kann die Feuerstelle verlassen werden. Auch die Windverhältnisse gilt es wegen des Funkenfluges im Auge zu behalten. Bei starkem Wind sind brennende Feuer zu löschen bzw. dürfen erst gar nicht angezündet werden.






