Neue Parkregelung für E-Autos in Amberg ab 2025
Neue Parkregelung für E-Autos in Amberg ab 2025
In Amberg bringt der kommende Frühling nicht nur höhere Temperaturen, sondern auch gute Neuigkeiten für Besitzer von Elektrofahrzeugen. Ab dem 1. April 2025 können sie sich auf eine Neuerung beim Parken freuen, die ihre Mobilität ein Stück nachhaltiger und einfacher macht.
Neue Parkvorteile für E-Autofahrer
Die Bayerische Staatsregierung hat Ende 2024 eine Regelung beschlossen, die Elektrofahrzeugen eine Befreiung von den Parkgebühren für bis zu drei Stunden ermöglicht. Diese Maßnahme soll die nachhaltige Mobilität in den bayerischen Kommunen fördern. In Amberg bedeutet dies konkret, dass Fahrer von Elektroautos mit einem E-Kennzeichen auf allen kostenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenfrei parken dürfen. Dabei ist jedoch die jeweils vorgeschriebene Höchstparkdauer zu beachten.
Spezifische Regelungen in der Altstadt
Für die Amberger Altstadt gilt eine angepasste Regelung. Hier können Fahrzeuge mit E-Kennzeichen bis zu zwei Stunden kostenlos geparkt werden. Auf den neu eingerichteten Kurzparkplätzen ist eine maximale Parkdauer von 30 Minuten vorgesehen. Die einzige Voraussetzung für diese Vergünstigung ist die gut sichtbare Auslage einer Parkscheibe im Fahrzeug für den jeweiligen Parkzeitraum.
Änderung der Parkgebührenordnung
Mit der Einführung dieser neuen Parkregelung beabsichtigt die Stadt Amberg, die Vorgaben des Freistaats Bayern in ihre eigene Gebührenordnung zu integrieren. Ein entsprechender Beschluss soll am 7. April im Stadtrat gefasst werden. Dr. Bernhard Mitko, zuständiger Referent für Recht, Umwelt und Personal, betont, dass für die Nutzung dieses neuen Angebots das Auslegen einer Parkscheibe völlig ausreicht. “Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, ist die Nutzung einer Parkscheibe vollkommen ausreichend.” Zusätzlich soll an den Parkscheinautomaten mit einem Aufkleber auf die Gebührenbefreiung für E-Autos mit passendem E-Kennzeichen hingewiesen werden.
Auswirkungen für Hybridfahrzeuge
Die neue Regelung gilt allerdings ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge, die durch ein “E” im Kennzeichen gekennzeichnet sind. Bei Hybridfahrzeugen profitieren nur jene von der Gebührenbefreiung, die extern mit Strom geladen werden können, sogenannte Plug-in-Hybride.
Dr. Bernhard Mitko macht zudem deutlich, dass in der Amberger Altstadt generell weiterhin die durch Verkehrsschilder ausgewiesene Höchstparkdauer von zwei Stunden sowie das Limit von 30 Minuten an den neuen Kurzzeitparkplätzen gilt. Diese Regelung betrifft alle Autofahrer, unabhängig davon, ob mit oder ohne E-Kennzeichen.




