
Christine Gößl und Waltraud Dobmann dürfen Beerdigungsdienste übernehmen
Christine Gößl und Waltraud Dobmann dürfen Beerdigungsdienste übernehmen

Im Sonntagsgottesdienst wurden die beiden Gemeindereferentinnen Christine Gößl und Waltraud Dobmann von Pfarrer Daniel Fenk offiziell für den Beerdigungsdienst eingeführt. Seit alter christlicher Tradition gebe es die “Werke der Barmherzigkeit”. “Dazu gehört auch das Bestatten von Toten”, so Pfarrer Fenk.

Fundierte Schulung
Die Bestattung von Toten erfordert eine intensive Vorbereitung und ein tiefergehendes Eingehen auf die individuelle Lebens- und Glaubenssituation von Verstorbenen und deren Angehörigen. In den vergangenen Monaten haben sich daher Gößl und Dobmann in einer fundierten Schulung ausbilden lassen, die liturgische, kirchenmusikalische, homiletische und pastorale Elemente zu einer Qualifizierung für diesen herausfordernden, wichtigen Dienst der Kirche in der Welt von heute enthält.
Wortgottesdienste und Beisetzungen
“Die Gemeindereferentinnen wurden daraufhin von Bischof Rudolf zum Begräbnisdienst für unsere Pfarrei beauftragt”, erklärte Pfarrer Daniel Fenk. Fortan dürfen beide nicht nur Aussegnungen übernehmen, sondern sie dürfen selbstständig Trauergottesdienste in Form von Wortgottesdiensten feiern und der Beisetzung Verstorbener vorstehen. Vor dem Altar sagten beide “ich bin bereit”, den Dienst an den Verstorbenen und an den Trauernden zu übernehmen und die Begräbnisfeiern zu leiten.