Marktgemeinderat Floß: Kindergarten erwirtschaftet hohen Überschuss
Marktgemeinderat Floß: Kindergarten erwirtschaftet hohen Überschuss
Der katholische Kindergarten St. Johannes Maria Vianney steht finanziell blendend da. „Durch die Überschüsse beziehungsweise Rücklagen fließt aktuell kein Geld; das ist für die Haushaltsplanung 2026 ein positiver Aspekt“, kommentierte Bürgermeister Robert Lindner in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats die Betriebskostenabrechnung 2024.
Kindergarten St. Johannes Maria Vianney mit deutlichem Überschuss
Der Rathauschef belegte seine Aussage natürlich mit Zahlen. Nach der vom Caritasverband für die Diözese Regensburg vorgelegten Abrechnung beträgt der Betriebskostenüberschuss 56.944,09 Euro. „Die Einnahmen haben sich im Vergleich zum Haushaltsplan um 15 Prozent erhöht, die Ausgaben nur um fünf Prozent“, informierte er. Als 80-prozentigen Anteil des Betriebskostenüberschusses 2024 für die Kommune nannte er 45.555,28 Euro. Laut Lindner wird dieser Betrag aufgrund der Defizitvereinbarung der Rücklage zugeführt. Und so hatte das Kommunalgremium keine Einwände, sodass die Zustimmung Formsache war.
Das galt auch für das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung des katholischen Pfarrheims. „Analog zum Umbau im evangelischen Kindergarten wird das Pfarrheim als Ausweichquartier für den katholischen Kindergarten bezogen“, sagte der Bürgermeister und wies auf die vom Landratsamt Neustadt/WN geforderte „temporäre Umnutzung“ einschließlich geringfügiger baulicher Anpassungen in Bezug auf die Sicherheit der Kinder hin.
Landwirtschafts- und Handelsprojekte erhalten grünes Licht
„Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach dem Baugesetzbuch privilegiert“, so Lindners Hinweis zum Neubau einer Rinderstallung mit Laufhof, zur Errichtung einer Güllegrube mit Abfüllplatz sowie zum Abbruch der bestehenden Güllegrube, Milchkammer und Garage in der Gemarkung Schönbrunn. So stand auch hier dem gemeindlichen Einvernehmen nichts im Wege, ebenso beim Anbau an den Hofladen „Gailertsreuther Mühle“.
Deutlich länger in Anspruch genommen haben die Stellungnahmen zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, verbunden mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet Ellenbach. Bei den von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gingen Matthias Rembold und Klaus-Dieter Fels von den Rembold Landschaftsarchitekten in Nabburg unter anderem auf planerische und rechtliche Hinweise, darunter vom Landratsamt Neustadt/WN sowie vom Wasserwirtschaftsamt Weiden, ein. Laut Rembold hat das Büro diese übernommen und damit den Vorentwurf aus dem Jahr 2019 ergänzt.
Pläne gebilligt – Beteiligung wird wiederholt
Mit der jeweiligen Gegenstimme von Erika Löw (AfD) billigte der Marktgemeinderat nach eingehender Prüfung und Abwägung beide Pläne. Einstimmig erfolgte in den gebilligten Fassungen die erneute Beteiligung der Bevölkerung und der Träger öffentlicher Belange. „Wenn alle Stellungnahmen frist- und zeitgerecht da sind, könnten wir diese in der Jahresschluss-Sitzung am 18. Dezember behandeln“, hoffte der Bürgermeister.
Keine Einwendungen – weder von Bürgern noch von Behörden – hatte es laut Lindner zur Aufhebung des Bebauungsplans „Am Zehenthof 1“ gegeben. Lediglich redaktionelle Hinweise waren seinen Worten zufolge zur Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Zehenthof 2“ vom Landratsamt eingegangen. Somit können nach dem einstimmigen Votum des Marktgemeinderats die entsprechenden Aufhebungssatzungen ausgefertigt werden.
Weitere Bauleitplanung: Spange an der St 2171
Nichts einzuwenden hatten die Ratsmitglieder gegen die vom Markt Plößberg vorgelegte 20. Änderung des dortigen Flächennutzungsplans mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „St 2171 Spange Plößberg“.
Sehr gut angenommen wird laut Lindner das Angebot der Fachstelle für pflegende Angehörige. „Bis September 2025 gab es rund 500 Beratungstermine“, informierte er. „Der Bedarf ist da“, sprach auch Rita Rosner (CSU) von einer wertvollen Arbeit vor Ort und von einer Entlastung von Ärzten. Und so stand der Zustimmung und der Beteiligung an den Umlagekosten für 2026 nichts im Wege.
Ferienfreizeit 2026: Kooperationen und Gebühren
Weitergeführt wird auch die Kooperation mit Learning Campus für die Ferienfreizeit 2026. „Die Gebühren betragen weiterhin für eine Woche 210 Euro pro Teilnehmer“, informierte Lindner. „Die Kommunen beteiligen sich mit 105 Euro pro Kind.“ Sollte von „Xund ins Leben“ erneut ein Ferienangebot in Waidhaus stattfinden, kann der Bürgermeister auch dazu die entsprechende Vereinbarung abschließen.




