
Bar-Betreiber angeklagt - Vorwurf: Frauen heimlich gefilmt

Bar-Betreiber angeklagt - Vorwurf: Frauen heimlich gefilmt
Richter Dr. Alexander Wedlich, Sprecher des Amtsgerichts Weiden, bestätigt die Anklageerhebung zum Schöffengericht am Amtsgericht Weiden. Das Amtsgericht Weiden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Dann käme es zur öffentlichen Verhandlung. Beim Schöffengericht liegt die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren Haft.

Konkret wird dem Gastwirt die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und des Intimbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen, informiert Staatsanwalt Matthias Bauer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Weiden. In die Anklage flossen sieben Fälle ein, in denen Frauen beim Toilettengang gefilmt worden waren. Der 48-Jährige soll sich zudem des “Verstrickungsbruchs” schuldig gemacht haben, in dem er während der Ermittlungen versucht haben soll, Daten zu löschen. Die Taten sollen sich 2022/2023 ereignet haben, eine Durchsuchung erfolgte im Frühjahr 2023.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Verteidiger ist Rechtsanwalt Rouven Colbatz (Weiden).
Ähnliches Verfahren vor einem Jahr
Erst vor einem Jahr stand ein Mann vor dem Amtsgericht Weiden, weil er Frauen und Kinder heimlich aufgenommen hatte. Der 40-Jährige hatte Kameras in der Thermenwelt und im Kurfürstenbad installiert. Betroffen waren hunderte Badegäste. Das Schöffengericht verurteilte den Handwerker im November 2024 zu 3 Jahren und 3 Monaten Haft.
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