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Bundespolizei schickt zwei gesuchte Gewaltstraftäter ins Gefängnis

Waidhaus. Bundespolizei fasst zwei gesuchte Gewaltstraftäter in Fernbussen bei Grenzkontrollen an der Autobahn A6 und liefert sie auf Haftbefehl in Justizvollzugsanstalten ein.

Bundespolizei schickt zwei gesuchte Gewaltstraftäter ins Gefängnis

Die Bundespolizei Waidhaus hat am Donnerstag, 11. September, bei wiedereingeführten Grenzkontrollen an der Autobahn A6 zwei gesuchte Männer festgenommen. Beide Männer reisten als Fahrgäste in Fernreisebussen aus Tschechien nach Deutschland ein. Einsatzkräfte vollstreckten die Haftbefehle und lieferten die Festgenommenen noch am selben Tag in Justizvollzugsanstalten ein.

Erste Kontrolle: Haftbefehl aus Speyer und Einlieferung nach Weiden

Zunächst überprüften die Beamten die Personalien eines 27-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen. Gegen ihn liegt ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Speyer vom 14. Oktober 2019 vor. Das Gericht verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Nach seiner Ausreise setzte das Gericht die Strafvollstreckung zunächst aus und ordnete für den Fall der Rückkehr die Nachholung an. Die Bundespolizei nahm den 27-Jährigen fest und lieferte ihn noch am selben Tag in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein. Dort verbüßt er eine Restfreiheitsstrafe von 305 Tagen.

Zweite Kontrolle: Mehrere Ausschreibungen gegen 33-jährigen Polen

Wenig später kontrollierten die Einsatzkräfte einen 33-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der als Passagier in einem Fernreisebus auf der Route Medyka – Den Haag unterwegs war. Der Abgleich seiner Personalien mit dem Fahndungsregister ergab mehrere Ausschreibungen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main suchte den Mann mit einem Festnahmeersuchen zur Strafvollstreckung.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte ihn im September 2020 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten. Davon hatte er bereits 132 Tage in Untersuchungshaft verbüßt. Darüber hinaus bestand eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Köln wegen Diebstahls sowie eine weitere Aufenthaltsermittlung derselben Behörde wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die Bundespolizei nahm auch den 33-Jährigen fest und überstellte ihn am selben Tag in die Justizvollzugsanstalt.

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