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Kein Sexualdelikt: Ermittlungen gegen Mitglied des Neustädter Faschingsvereins eingestellt

Weiden/Neustadt/WN. Die Staatsanwaltschaft Weiden hat das Ermittlungsverfahren gegen ein Mitglied des Neustädter Faschingsvereins eingestellt. Es ergab sich kein Tatverdacht. Dem Neustädter (31) war von einem Vereinskollegen (22) Vergewaltigung vorgeworfen worden.

Weiden/Neustadt/WN. Die Staatsanwaltschaft Weiden hat das Ermittlungsverfahren gegen ein Mitglied des Neustädter Faschingsvereins eingestellt. Es ergab sich kein Tatverdacht. Dem Neustädter (31) war von einem Vereinskollegen (22) Vergewaltigung vorgeworfen worden.
Die Party nahm beim Neustädter Faschingsverein im Februar ein vorzeitiges Ende. Symbolbild: Pixabay

Kein Sexualdelikt: Ermittlungen gegen Mitglied des Neustädter Faschingsvereins eingestellt

Der 22-Jährige hatte den 31-Jährigen dann seinerseits – angeblich aufgrund des Sexualdelikts – krankenhausreif geprügelt. Auch dazu läuft ein Ermittlungsverfahren, in diesem Fall wird gegen den 22-Jährigen wegen Körperverletzung ermittelt. Tatort war eine private Wohnung, ereignet hat sich der Vorfall am Samstag, 22. Februar, nach einer Faschingsveranstaltung.

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Zumindest das Sexualdelikt ist jetzt vom Tisch. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Weiden, Matthias Bauer, bestätigt, ist das Verfahren letzte Woche nach Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden. Sprich: Weil kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Die Einstellung ist als Freispruch zu werten, einen “Freispruch” gibt es juristisch im Ermittlungsverfahren nicht.

Damit wendet sich das Blatt. Der 31-Jährige stand ein halbes Jahr zu Unrecht unter dem Verdacht, ein Sexualstraftäter zu sein. Wie Staatsanwalt Bauer mitteilt, sind im Gegenzug die Ermittlungen gegen den 22-Jährigen noch nicht abgeschlossen. Er muss sich wegen des Verdachts der Körperverletzung verantworten.

Jähes Ende der Saison 2025

Die Strafanzeigen hatten der Faschingssaison 2025 – zumindest für einige Verantwortliche – ein vorzeitiges Ende beschert. Zum Faschingszug und zum Kehraus übernahm das Kinderprinzenpaar das Zepter. Die Prinzessin – selbst nicht in die Angelegenheit verwickelt – sah sich außer Stande, unter den laufenden Ermittlungen weiter ihr Amt auszuüben.

“Sowohl mein Mandant als auch ich sind froh, dass die Staatsanwaltschaft unserem Antrag und unserer Argumentation gefolgt ist”, so Rechtsanwalt Rouven Colbatz in einem Statement am Mittwoch. Er hat das Vorstandsmitglied juristisch vertreten. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, das Ermittlungsverfahren sei folgerichtig eingestellt worden.

[Update] Ermittlungen gegen Mitglieder des Faschingsvereins Neustadt – Vorstand nimmt Stellung