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Schlägerei nach Rempler auf Schwandorfer Parkplatz

Schwandorf. Ein Rempler auf einem Verbrauchermarktparkplatz eskalierte zu einer Schlägerei mit Beteiligung eines 37-jährigen Slowaken und zwei jungen Männern aus Syrien und der Türkei. Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung wurden eingeleitet, der türkische Pass des 17-Jährigen wurde sichergestellt.

Schwandorf. Ein Rempler auf einem Verbrauchermarktparkplatz eskalierte zu einer Schlägerei mit Beteiligung eines 37-jährigen Slowaken und zwei jungen Männern aus Syrien und der Türkei. Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung wurden eingeleitet, der türkische Pass des 17-Jährigen wurde sichergestellt.
Symbolbild: OberpfalzECHO

Schlägerei nach Rempler auf Schwandorfer Parkplatz

Am Donnerstagabend, 7. August 2025, kam es zu einer Schlägerei auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in Schwandorf. Ausgelöst wurde der Konflikt durch einen Rempler, der schnell eskalierte. Zwei junge Männer und ein Hausmeister waren involviert. Die Auseinandersetzung endete mit polizeilichen Ermittlungen und der Feststellung eines der Beteiligten.

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Der Vorfall

Ein 37-jähriger Hausmeister meldete den Vorfall der Polizei. Er behauptet, von zwei jungen Männern angerempelt worden zu sein. Die Männer, die anscheinend auf ihr Handy schauten, wurden von ihm daraufhin angesprochen. Laut Polizeibericht „eskalierte die Situation“ nach diesem Gespräch. Einer der Männer, ein 17-Jähriger, schlug den Hausmeister ins Gesicht, während der andere, ein 18-Jähriger, ihn festhielt. Anschließend flüchteten die beiden jungen Männer, konnten jedoch später von dem Chef des Geschädigten am Busbahnhof ausfindig gemacht werden. Während einem die Flucht über die Gleise gelang, konnte die Polizei den anderen verhaften.

Polizeiliche Ermittlungen

Im Zuge der Ermittlungen wurde ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet, wobei sich die Vernommenen gegenseitig beschuldigen. Der 17-Jährige belastete ihn während der Vernehmung und gab an, dieser habe „zuerst angerempelt und zugeschlagen“. Zudem muss sich der geflohene Jugendliche wegen seiner Flucht über die Gleise nach der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung verantworten. Der Pass des 17-Jährigen wurde auf Anordnung der Ausländerbehörde sichergestellt, um dessen Ausreise durchzusetzen.