
Schreckschusspistole bei Kontrolle auf A6 gefunden

Schreckschusspistole bei Kontrolle auf A6 gefunden
Am 9. August, um 14.15 Uhr, stoppten Fahnder der Grenzpolizei Waidhaus auf der Autobahn A6, Richtung Landesgrenze, ein Fahrzeug, das ein weiteres Auto abschleppte. Die Beamten entschieden sich, das abschleppende Fahrzeug näher zu überprüfen. Während der Kontrolle entdeckten sie in dessen Handschuhfach eine geladene Schreckschusspistole. Der mitfahrende Mann räumte ein, dass die Waffe ihm gehöre. Allerdings konnte er keine Genehmigung vorlegen, die ihn zum Führen der Schreckschusswaffe berechtigte.

Sicherheitsleistung nach Waffenfund
Eine Genehmigung in Form eines sogenannten kleinen Waffenscheins ist in Deutschland erforderlich, um eine Schreckschusswaffe führen zu dürfen. Da der Mann über eine solche Berechtigung nicht verfügte, beschlagnahmten die Beamten die Waffe. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft musste der Besitzer eine Sicherheitsleistung bezahlen. Diese wurde im unteren vierstelligen Bereich festgesetzt.