
Auf den Spuren der Flosser Heimatgeschichte – Primusblick und die Hohe Gerichtsbarkeit

Auf den Spuren der Flosser Heimatgeschichte – Primusblick und die Hohe Gerichtsbarkeit
Es ist dem Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald sehr zu danken, dass er in Zusammenarbeit mit dem Markt Floß innerhalb des Gemeindegebietes Floß einen Besinnungsweg „Der Findling“ mit zwölf Themenstationen errichtete. Sie geben Raum zum Nachdenken, Reflektieren, Meditieren und Entspannen, geben Gelegenheit zur Ruhe zu kommen und neue Kraft zu tanken. Unter den zwölf Themenstationen befinden sich die Anlagen des Primusblicks und der Gedenkstein über die Hohe Gerichtsbarkeit in Floß.

Ein großer Heimatfreund
Angelegt und entstanden ist der Primusblick zum Gedenken an den großen Heimatfreund und Förderer des Waldvereins, Oberlehrer a. D. Primus Schellein. im Jahre 1954. Eine Anlage mit Gedenkstein und Ruhebank, die vom Flosser Waldverein dem Ehrenbürger der früheren Gemeinde Schönbrunn, Oberlehrer a. D. Primus Schellein gewidmet wurde sowie der historische Boden am „Galgen“ mit dem Gedenkstein der Flosser Gerichtsbarkeit.
Schellein, am 7. April 1884 in Cham geboren, war von 1925 bis 1949 Lehrer, später Schulleiter und Oberlehrer der katholischen Volksschule Floß. Als leidenschaftlicher Naturaliensammler veröffentlichte er in der Zeitschrift „Die Oberpfalz“ im Jahre 1952 zwei geologische Aufsätze mit den Themen: “Naabsenke“ und „Urnaab“. Zudem verfasste er erdgeschichtliche Themen zum damaligen Heimatbuch des Landkreises.
Er zeichnete mit sauberer, gestochener und lesbarer Handschrift die Ortschronik der früheren Gemeinde Schönbrunn auf. Für seine vorbildliche Arbeit, die er freiwillig und ehrenamtlich im Interesse der engeren Heimat geleistet hat, wurde Schellein am 19. Mai 1954 das Ehrenbürgerrecht der Gemeinde Schönbrunn verliehen. Primus Schellein wohnte zuletzt in Boxdorf bei Floß, wo er auch seinen wohlverdienten Lebensabend verbrachte.
Seine täglichen Spaziergänge führten in den Waldbereich „Galgen“. Der Oberpfälzer Waldverein würdigte die Verdienste des großen Flosser Sohnes durch Errichtung der Anlage „Primusblick“, dort wo er immer wieder Kraft für sein öffentliches Wirken holte.
Schellein war ein großartiger Bassist im Liederkranz 1862 und wurde Ehrenmitglied. Beim Obst- und Gartenbauverein Floß und Umgebung stand er über 23 Jahre als Vorsitzender an der Spitze des Vereins und wurde Ehrenvorstand. Er verstarb am 15. Oktober 1954 in Floß und fand seine letzte Ruhe auf dem katholischen Friedhof.
Die Niedere und Hohe Gerichtsbarkeit

In unmittelbarer Nähe des Primusblicks am Eingang der Waldabteilung „Galgen“ befindet sich der vom Waldverein aufgestellte Gedenkstein über die Gerichtsbarkeit von Floß mit dem Wahrzeichen des „Dreibeins“. Die Ausübung der Niederen Gerichtsbarkeit geschah bis zum Jahre 1809. Sie war für die Kommune eine reiche Einnahmequelle, da sehr viel Gebühren anfielen.
Schon im Jahre 1282 gab es einen Richter mit dem Namen „Ulrich von Schönbrunn“ in Floß. Das „Flosser Amt“ wurde kurz vorher gebildet und war über 800 Jahre mit dem Landgericht Parkstein-Weiden verbunden. Als Wahrzeichen der „Hohen Gerichtsbarkeit“ stand auf sichtbarer Anhöhe der Galgen, ein Dreibein als regelrechtes Hochgericht.
Der arme Sünder wurde unter dem Geläute eines Glöckleins auf einem Karren gefahren, wo bei alten Steinkreuzen am “Marterweg“ eine mannshohe Martersäule stand und ein Fahrweg von der Weidener Straße zum Galgen führte. Auf den Fahrweg befand sich eine Feldkapelle. Heute noch wird eine Feldspitze als „Kapellenacker“ bezeichnet. Bei Ausgrabungen in früherer Zeit fand man Totengebeine, nachdem Hinrichtungen auf dem Galgen bis in das 18. Jahrhundert stattfanden.