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NGG empfiehlt Weihnachtsgeld-Check für Neustadt

Neustadt/WN. Beschäftigte in Neustadt sollen den "Weihnachtsgeld-Check" machen, empfiehlt die Gewerkschaft NGG. Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag bekommen öfter und mehr Weihnachtsgeld.

Neustadt/WN. Beschäftigte in Neustadt sollen den "Weihnachtsgeld-Check" machen, empfiehlt die Gewerkschaft NGG. Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag bekommen öfter und mehr Weihnachtsgeld.
NGG empfiehlt Weihnachtsgeld-Check für Neustadt. Foto: Rainer Reißfelder

NGG empfiehlt Weihnachtsgeld-Check für Neustadt

Ein „Extra-Schub“ für das Portemonnaie könnte in diesem Jahr für viele Beschäftigte im Landkreis Neustadt real werden. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät dazu, den „Weihnachtsgeld-Check“ durchzuführen. Dieser soll klären, ob Arbeitnehmer Anspruch auf die Sonderzahlung zum Jahresende haben. Vor allem Azubis und Mini-Jobber könnten oft von Weihnachtsgeldern profitieren, die ihnen zustehen, aber nicht ausgezahlt werden.

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Weihnachtsgeld nicht für alle selbstverständlich

„Weihnachtsgeld ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag oft zugesichert, aber es gibt immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal „vergessen“, erklärt Rainer Reißfelder, Geschäftsführer der NGG Oberpfalz. Gerade in Betrieben ohne Betriebsrat treten Probleme rund um das Weihnachtsgeld häufiger auf. In solchen Fällen könne ein Anruf bei der Gewerkschaft Abhilfe schaffen. Die NGG betont, dass auch Mini-Jobber in Betrieben, die Weihnachtsgeld zahlen, Anspruch darauf haben.

Besondere Regelungen in verschiedenen Branchen

Die NGG Oberpfalz weist besonders auf die Regelungen in Bäckereibetrieben hin. Mitarbeiter, die länger als ein Jahr beschäftigt sind, haben demnach Anspruch auf Weihnachtsgeld – und dies kann je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 25 und 45 Prozent des Monatslohns betragen. „In Betrieben der Bäcker-Innung haben alle, die länger als ein Jahr dort arbeiten – von der Backstube bis zum Verkauf am Tresen – Anspruch auf ein Weihnachtsgeld“, so Reißfelder. Er fügt hinzu, dass das Weihnachtsgeld mit einem Tarifvertrag in der Regel höher ausfällt als ohne. Beschäftigte in der bayerischen Süßwarenindustrie, der Milchwirtschaft und in Brauereien gehen sogar mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause.

Die Rolle des Tarifvertrags

Obwohl das Weihnachtsgeld nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, steht jenen in einem Betrieb mit Tarifvertrag oft besser dar. Laut Reißfelder gibt es für 77 Prozent aller Beschäftigten in solchen Betrieben Weihnachtsgeld. Jedoch erhält insgesamt nur etwa die Hälfte (52 Prozent) aller Beschäftigten diese Sonderzahlung. Diese Zahlen stammen aus einer bundesweiten Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung.