
Erfolgreiche Grenzkontrollen: Sechs Haftbefehle vollstreckt

Erfolgreiche Grenzkontrollen: Sechs Haftbefehle vollstreckt
Bei Grenzkontrollen an der Autobahn A6 bei Waidhaus hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus zwischen Freitag, dem 25. Juli, und Montag, dem 28. Juli, sechs Personen festgenommen, gegen die Haftbefehle vorlagen. Zwei der Festgenommenen wurden in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert, während vier weitere ihre Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung von Geldbeträgen abwenden konnten.

Vielfältige Gründe für Festnahmen
Eine der Festnahmen betraf einen 35-jährigen rumänischen Staatsbürger. Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Ahaus wegen Diebstahls geringwertiger Sachen. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte den Haftbefehl erlassen, da der Mann die angesetzte Geldstrafe von 180 Euro bislang nicht bezahlt hatte. Vor Ort konnte der Betroffene die Forderung samt Kosten in Höhe von 181 Euro begleichen und seine Weiterreise antreten.
Am Samstag entdeckten Einsatzkräfte bei der Kontrolle eines moldauischen Reisebusses einen 42-jährigen Mitreisenden, gegen den eine Ausschreibung zur Festnahme bestand. Aufgrund einer Geldstrafe von 600 Euro, die im November 2023 vom Amtsgericht Ebersberg wegen Diebstahls verhängt wurde, suchte die Staatsanwaltschaft München II den Mann zur Vollstreckung. Nach Bezahlung der Strafe durfte der Moldauer seine Reise fortsetzen.
Weitere Festnahmen und Maßnahmen
Am Sonntag nahmen die Beamten drei Männer aufgrund bestehender Haftbefehle fest. Ein 33-jähriger Bulgare, der die Grenze passierte, wurde wegen eines Haftbefehls aus Marburg festgesetzt, da er eine Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht bezahlt hatte. Nach Zahlung von 586 Euro konnte er eine Ersatzfreiheitsstrafe umgehen. Ein weiterer 33-jähriger Bulgare wurde wegen Urkundenfälschung vom Amtsgericht Neunkirchen zur Zahlung einer Geldstrafe von 1.700 Euro verurteilt. Mangels Zahlungsmöglichkeit wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Weiden überstellt.
Ein 36-jähriger Deutscher wies bei der Kontrolle durch die Bundespolizei eine Fahndungsnotiz wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auf. Er hatte angegeben, seit Anfang 2023 in Tschechien zu leben und von dem Strafverfahren nichts gewusst zu haben. Ihm wurde eine Frist von sieben Tagen zur Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 3.300 Euro oder zur Einlegung von Rechtsmitteln gewährt.
Abschließend geriet am Montag ein Fernreisebus auf der Strecke Prag-Amsterdam ins Visier der Beamten. Ein 48-jähriger Rumäne wurde festgenommen, weil gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Raubes bestand. Nach Anrechnung von Untersuchungshaft und vorläufiger Festnahme musste er noch 78 Tage einer Freiheitsstrafe verbüßen und wurde der Justizvollzugsanstalt Weiden überstellt.