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Einreichungsfrist für Bundestagswahlkreis Schwandorf bekanntgegeben

Schwandorf. Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag sind Kreiswahlvorschläge bis spätestens 20. Januar 2025 einzureichen. Die Bekanntmachung wurde am 17. Dezember 2024 im Amtsblatt veröffentlicht.

Schwandorf. Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag sind Kreiswahlvorschläge bis spätestens 20. Januar 2025 einzureichen. Die Bekanntmachung wurde am 17. Dezember 2024 im Amtsblatt veröffentlicht.
Symbolbild: Gabi Eder - pixelio.de

Einreichungsfrist für Bundestagswahlkreis Schwandorf bekanntgegeben

Die Vorbereitungen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag laufen auf Hochtouren. Kreiswahlvorschläge sind ein wesentlicher Teil des demokratischen Prozesses.

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Aufforderung zur Einreichung

Die Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 233 Schwandorf, Anite Plank, hat eine wichtige Bekanntmachung veröffentlicht. Alle Parteien und Wahlberechtigten wurden aufgefordert, ihre Kreiswahlvorschläge so früh wie möglich einzureichen. Diese Aufforderung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 27 am 17. Dezember 2025 publiziert.

Wichtige Termine und Details

Aufgrund einer voraussichtlich vorgezogenen Wahl am 23. Februar 2025 müssen alle Vorschläge bis spätestens Montag, den 20. Januar 2025, um 18 Uhr eingereicht werden. Die Unterlagen sind schriftlich bei der Kreiswahlleiterin, im Landratsamt Schwandorf, Wahlamt, in der Wackersdorfer Straße 80, Zimmer-Nr. 129, einzureichen. Bei Fragen oder für weitere Informationen ist das Wahlamt unter der Telefonnummer 09431/471-344 zu erreichen.

Es ist zu beachten, dass das Landratsamt Schwandorf am Freitag, den 27. Dezember 2024, geschlossen ist und daher keine persönlichen Abgaben von Kreiswahlvorschlägen möglich sind.

Weitere Informationen online verfügbar

Alle interessierten Parteien und Bürgerinnen sowie Bürger finden detaillierte Informationen und die vollständige Bekanntmachung auf der Homepage des Landkreises Schwandorf. Es ist entscheidend, dass alle interessierten Kreise diese Fristen beachten, um eine reibungslose und demokratische Wahl zu gewährleisten.