
Hund bellt zu viel: Nachbarn vor dem Amtsgericht

Hund bellt zu viel: Nachbarn vor dem Amtsgericht
Die Klägerin will erreichen, dass die Hundehalter ihren Hund so halten müssen, dass Gebell nur außerhalb von 13 bis 15 Uhr und 22 bis 7 Uhr zu hören ist. Und dann auch nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und maximal 30 Minuten täglich.

Es gibt zu diesem Thema unterschiedlichste Urteile, etwa des Oberlandesgerichts Brandenburg (NZM 2018, 238). Damals hatten sich Anwohner aus dem Raum Cottbus erfolgreich gegen nachts kläffende Pyrenäenberghunde gewehrt. Das Landgericht Frankfurt/Oder wiederum entschied im April 2025 zugunsten von Hundehaltern: Es sah die “Zumutbarkeitsschwelle” durch drei Kangal-Hirtenhunde nicht erreicht.
Amtsrichterin Sabine Nickl muss jetzt feststellen, ob im Fall des Vohenstraußer Tieres tatsächlich eine “wesentliche Beeinträchtigung” durch dauerndes und langanhaltendes Hundegebell vorliegt. Die Parteien trafen sich am Donnerstag – nach gescheiterter Güteverhandlung – schon zum dritten Mal vor Gericht. Und um es vorwegzunehmen: Es wird noch einen weiteren Termin geben – vor Ort.
Hundehalter: Hund “bellt nur kurz”
Es sind zwei völlig konträre Standpunkte, die vor Gericht klar werden. Die Hundehalter, vertreten durch Anwalt Hans–Wolfgang Schnupfhagn, fahren Zeugen auf, die bestätigen, dass der Hund “immer nur kurz a Mal” bellt. Er schlage an, wenn ein Auto kommt, ein Radfahrer vorbeifahre, der Besitzer wegfahre. “Aber er hört gleich wieder auf”, versichert der Sohn des Hundehalters. Er belle auch nicht bei jedem Spaziergänger: “Nur, wenn er das Wesen nicht mag.”
Nachbarin: Hund bellt “manchmal den Dreivierteltag”
Die Nachbarin, vertreten durch Anwalt Bernhard Piehler, sagt das Gegenteil: Tagsüber belle der Hund auch mal “einen Dreivierteltag durch”, wenn er seine Herrchen vermisse. Die junge Frau hat jede Menge Audiodateien abgespeichert. Sie sollen unter anderem belegen, dass der Hund 20 Minuten am Stück belle, nur weil sie sich in ihrem Garten aufhalte.
Größtes Problem sind für sie die Nächte. Der Hund hält sich nachts im Freien auf. Er hat einen Schlafplatz in einer Scheune. Die Hundehalter wollen ihn nicht im Haus behalten. Der Sohn hielte das für Tierquälerei: “Er stammt vom Bauernhof, er will raus.” Wenn die Familie zu Bett geht, warte er schon an der Tür. Müsste er drin bleiben, würde er winseln.
Bark-Trainer als Lösung?
Die Zielrichtung der Richterin ist klar: Sie will eine echte Lösung des Problems. Der Klageweg sei letztlich “für das nachbarschaftliche Verhältnis nicht sinnvoll”. Sie brachte einen Bark-Trainer ins Spiel: ein Halsband, das dem Hund per Vibration das Bellen abgewöhnen soll. “Das tut dem Hund auch nicht weh: Das ist wie eine Berührung, die ausgelöst wird.”
Sie zeigt durchaus Verständnis für die geplagte Nachbarin. “Es kann nicht sein, dass ich mich in meinem Garten nicht bewegen darf, nur damit der Hund nicht bellt.” Bei einem Ortstermin im September will sich die Richterin selbst ein Bild machen und sich für eine Viertelstunde in den Garten setzen. “Wenn er mich eine Viertelstunde anbellt, dann gebe ich der Klage statt.” Gleiches gilt für den Vorwurf der Nachbarn, der Hund würde sofort anschlagen, wenn sich am Fenster etwas bewegt: “Wenn ich das Schlafzimmerfenster aufmache und der bellt mich ununterbrochen an, dann gebe ich der Klage auch statt.” Termin ist im September.